18. März 2003
Pressekonferenz
zur Vorstellung der Fachberichte der Kultusministerkonferenz zum evangelischen
und zum katholischen Religionsunterricht am 18. März 2003 in Berlin
Statement von Dr. Wolfgang Huber, Bischof
der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg und Mitglied des Rates
der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)
Es gilt das gesprochene Wort.
Die Fachberichte der Kultusministerkonferenz, die heute
vorgelegt werden, machen deutlich: Der Religionsunterricht ist ein
ordentliches Lehrfach; er ist ein anerkannter Bestandteil des schulischen
Fächerkanons. Den Schülerinnen und Schülern ist der Religionsunterricht
wichtig, er ist ein lebendiges Fach. In den westlichen Bundesländern
wird der evangelische wie auch der katholische Religionsunterricht
in der Regel gut besucht. Die Abmeldungen vom Religionsunterricht sind
insgesamt gering; sie liegen bundesweit unter 5 %. Etwa 5 - 15% der
Schülerinnen und Schüler im Evangelischen Religionsunterricht sind
keine Mitglieder einer Religionsgemeinschaft oder Angehörige einer
anderen Konfession bzw. Religion (meist Muslime).
Die gewichtigsten Veränderungen seit den letzten Fachberichten
aus dem Jahr 1992 haben sich in den neuen Bundesländern vollzogen.
Den damaligen Berichten waren die - teilweise noch vorläufigen - Rechtsgrundlagen
für den Religionsunterricht in den neuen Ländern lediglich als "Annex" angefügt.
Heute ist der Religionsunterricht auch in den neuen Ländern in die
schulische Wirklichkeit integriert; die Berichterstattung über diese
Länder ist in den Bericht dementsprechend eingefügt.
Darin spiegelt sich eine bemerkenswerte Entwicklung.
In den neuen Bundesländern hat der Religionsunterricht trotz erheblicher
Vorbehalte bei Beginn seiner (Wieder-)Einführung inzwischen eine konsolidierte
und akzeptierte Stellung gewonnen. Oft nehmen viel mehr Kinder am evangelischen
Religionsunterricht teil, als es dem prozentualen Bevölkerungsanteil
entspricht. In manchen Unterrichtsgruppen finden sich 50 % oder mehr
konfessionslose Schülerinnen und Schüler, die sich aus eigenem Antrieb
am evangelischen Religionsunterricht beteiligen. Diese Entwicklung
ist bemerkenswert.
In Brandenburg gilt das Gesagte nach wie vor nur mit
Einschränkungen. Auf der Grundlage von Vorschlägen des Bundesverfassungsgerichts
hat man sich hier auf einen Modus vivendi geeinigt. Die schulische
Gleichberechtigung des Religionsunterrichts ist aber noch nicht erreicht.
Dabei wäre die Gleichstellung mit dem staatlichen Unterrichtsfach "Lebensgestaltung - Ethik - Religionskunde" an
sich nahe liegend. Umso bemerkenswerter ist, dass die Teilnahme am
Religionsunterricht prozentual - bei insgesamt abnehmenden Schülerzahlen - ansteigt.
Vergleichbares kann man auch über Berlin sagen. Hier
wird die "Bremer Klausel" so angewandt, dass es nach wie vor überhaupt
kein ordentliches Lehrfach im Bereich von Ethik und Religion gibt.
Das ist in der ganzen Bundesrepublik Deutschland ein völlig einmaliger
Fall. Eine Anpassung der Berliner Schulwirklichkeit an die Standards
der anderen Bundesländer wäre dringend zu wünschen.
Die Besonderheiten der beiden Bundesländer, für die ich
als evangelischer Bischof zuständig bin, haben mich persönlich dazu
veranlasst, mich kontinuierlich mit dem Thema des Religionsunterrichts
zu beschäftigen. Das trägt mir die Freude ein, heute einen Bericht
zu kommentieren, der insgesamt die Tragfähigkeit der in Deutschland
für den Religionsunterricht gefundenen Regelungen eindrucksvoll bestätigt.
Die Regelungen des Art. 7 Abs. 3 des Grundgesetzes und ihre Fortentwicklung
haben sich bewährt; sie haben sich zugleich in hohem Maße als zukunftsoffen
und pluralismusfähig erwiesen. Auf ihrer Grundlage lässt sich der Religions-
und Ethikunterricht auf dem Hintergrund der jeweiligen pädagogischen
und religiös-weltanschaulichen Voraussetzungen in den verschiedenen
Teilen Deutschlands in einer Weise gestalten, in der positive und negative
Religionsfreiheit in der Schule optimal zum Ausgleich kommen. Das gilt
auch für die Regionen in Deutschland, in denen die Schülerinnen und
Schüler in ihrer Mehrheit gegenwärtig keiner Konfession oder Religion
angehören.
Der Fachbericht zitiert hinsichtlich der Grundsätze und
Aufgaben des evangelischen Religionsunterrichts die Feststellungen
der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) von 1997,
in denen es heißt: "Die Kultur, die unsere Lebenssituation prägt, verdankt
sich mit ihren freiheitlichen Überzeugungen wie ihrem sozialen, diakonischen
Verantwortungsbewusstsein gerade auch christlich begründeten Überzeugungen.
Nur in intensiver Auseinandersetzung mit diesen Wurzeln, mit dem breiten
Strom erzählter und gestalteter Lebens- und Glaubenserfahrung, lassen
sich die Geschichte verstehen, heutige Erfahrungen und Problemzusammenhänge
deuten und überzeugende Zukunftsperspektiven entwickeln. Auch in einer
pluralen Gesellschaft ist deswegen religiöse Bildung in der Schule
ein unverzichtbarer Faktor allgemeiner und individueller Bildung. Das
gilt insbesondere in einer Situation, in der interkulturelle Erziehung
zum Auftrag der Schule gehört."
Der konfessionelle Religionsunterricht ist also weder
eine großzügige Geste des Staates noch ein Privileg der Kirchen. Er
befähigt Schülerinnen und Schüler vielmehr zur Wahrnehmung eines wichtigen
Grundrechts, nämlich des Grundrechts auf Religionsfreiheit. Er ist
dadurch ein elementarer Beitrag zum Bildungsauftrag der Schule.
Stellung und Leistungen des Religionsunterrichts können über
aktuelle Sorgen nicht hinwegtäuschen. Der Religionsunterricht lebt
von denen, die das Fach unterrichten. Sie tun das qualifiziert und
engagiert. Der Religionsunterricht braucht hier Vergleiche mit anderen
Fächern nicht zu scheuen. Aufgrund der Altersstruktur der Religionslehrerschaft
ist in den nächsten Jahren allerdings mit einem Mangel an Fachlehrkräften
und in der Folge mit einer erheblichen Verschlechterung der Unterrichtsversorgung
zu rechnen. Dieser Entwicklung muss aktiv gegengesteuert werden. Das
halten auch die Fachberichte fest. Die Ausbildung und Anstellung neuer
Religionslehrkräfte kostet Geld, das nicht zur Verfügungsmasse im Bildungsetat
werden darf. Leider ist an den Berufs- und Sonderschulen schon seit
Jahren ein erheblicher Unterrichtsausfall zu verzeichnen - meist weil
die entsprechenden Lehrkräfte fehlen. Ferner ist im Zuge der Reform
der gymnasialen Oberstufe darauf zu achten, dass der Religionsunterricht
auch in Zukunft als gleichwertiges Fach (und das heißt ebenso: als
Prüfungsfach in Bezug auf das Abitur) erhalten bleibt.
Abschließend ist festzuhalten: Der Religionsunterricht
kann und will sich auch in die aktuelle Schulentwicklung aktiv einbringen.
Die pädagogische Arbeit ist gegenwärtig von Lernansätzen geprägt, in
denen sich traditionelle Schulfächer zugunsten von Lernfeldern beziehungsweise
Lernbereichen öffnen und reformpädagogische Methoden an Gewicht gewinnen.
Nahezu alle Länder erweitern ferner den Gestaltungsspielraum der einzelnen
Schule durch die Möglichkeit, in einem bestimmten Rahmen individuelle
Schulprogramme zu erstellen. Es wäre eine Fehlentwicklung, wenn der
Religionsunterricht und die mit diesem Fach verbundenen Anliegen dabei
nicht angemessen berücksichtigt würden.
Außerdem ist es wichtig, dass der Religionsunterricht
ebenso in die Debatte um die Bildungsstandards einbezogen wird. Dazu
gehören Evaluation und Qualitätssicherung. Bisher kommen religiöse
und ethische Erziehung zum Beispiel in den PISA-Studien nicht oder
nur am Rande vor. Dabei ist mit Händen zu greifen, welche Rolle übergreifende
Wert- und Lebensorientierungen beispielsweise für die Ausbildung einer "Kultur
des Lesens" spielen. Eine solche Kultur lässt sich eben nicht durch
eine spritzige Didaktik allein herbeizaubern. Auch die fehlende gesellschaftliche
Integration von Migrantinnen und Migranten kann durch Sprachkurse allein
nicht erreicht werden. Was wir brauchen, ist ein Bildungsverständnis,
das mehr umfasst als Wissen und technologische Intelligenz. Es muss
vielmehr die kulturellen und religiösen Fundamente von schulischem
Lernen, vor allem aber auch von gesellschaftlicher Orientierung einbeziehen.
Dazu leistet der Religionsunterricht einen wichtigen Beitrag; er bleibt
auch in Zukunft unverzichtbar.
» Seite drucken
« Startseite
‹