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Forum 107

Die Landessynode hat das Pfarrdienstgesetz geändert. Für Religionslehrer/Pfarrer wurde § 107 Abs. 2 neu gefasst. Sie sind jetzt „verpflichtet, Dienste in der Gemeinde wahrzunehmen.“ Der Fachverband hat mit einer "Entschließung" reagiert.
Wir möchten Ihnen Gelegenheit geben, sich in einem Forum zum Thema mit Kolleginnen und Kollegen auszutauschen. mehr
      Die Beiträge zum Forum lesen können Sie hier
      Neu im Forum: Freiburger Erklärung zu § 107.2 PfDG mehr

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