Fachverband evang. Religionslehrerinnen und Religionslehrer in Baden e.V.Wir über uns



Aus unserer Satzung:

§ 8 Zuständigkeit des Vorstands

Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Organ des Vereins übertragen sind. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:
  1. Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung;
  2. Ausführung von Beschlüssen der Mitgliederversammlung;
  3. Vorbereitung des Haushaltsplans, Buchführung, Erstellung des Jahresberichts;
  4. Beschlussfassung über die Aufnahme von Mitgliedern.

die komplette Satzung

Mitgliedsbeitrag:
     35 € jährlich

RuheständlerInnen, Beurlaubte, Arbeitslose, Studierende und Referendare
     zahlen KEINEN Beitrag

Konto des Fachverbandes:

Evang. Kreditgenossenschaft
IBAN: DE22 5206 0410 0000 5075 98
BIC: GENODEF 1EK1
ANSCHRIFT DER 1. VORSITZENDEN:
Fachverband Evang. Religionslehrerinnen und Religionslehrer in Baden e.V.
Thyra Lenssen
 Am Seiberg 2a
 79331 Teningen-Heimbach

Der Fachverband lädt zur Mitarbeit ein:

Mitgliederversammlung
 DIE MITGLIEDER­VERSAMMLUNG 

wählt den Vorstand, erteilt Arbeitsaufträge, entscheidet über Anträge.

Vorstand
 DER VORSTAND  

ist Gesprächspartner bei den für den Religionsunterricht wichtigen kirchlichen und staatlichen Institutionen, Parteien und Verbänden.

Mitgliederversammlung
 DIE ZEITSCHRIFT entwurf 

bietet religionspädagogische Mitteilungen, Materialien und Handreichungen für den Religionsunterricht.

Der Fachverband evangelischer Religionslehrerinnen und Religionslehrer in Baden e.V. sucht immer wieder das Gespräch zu aktuellen, den Religionsunterricht und die Religionslehrerschaft betreffende Themen mit Institutionen und Verbänden.
AKfgGemeinsam mit der Fach­gemein­schaft evan­geli­scher Religions­lehrer in Württem­berg und dem öku­menischen Arbeits­kreis der Religions­lehrer­verbände in Baden-Württem­berg werden die Interessen der Religions­lehrer­schaft bei den Kirchen­leitungen und den politisch Verant­wortlichen (Kultus­ministerium, Landtags­fraktionen, Landtags­hearing) eingebracht.
entwurfDie weit über Baden-Württem­berg hinaus geschätzte religions­päda­gogische Zeitschrift entwurf stellen Fachverband und Fachgemein­schaft und die jeweiligen Landeskirchen als Herausgeber den Religions­lehre­rinnen und Religions­lehrern zur Verfügung.
AEED Comenius Institut Auch in der Arbeit der Dach­verbände Arbeits­gemein­schaft für Evan­gelische Erziehung und Bildung in Deutschland (AEED) , sowie des Comenius-Instituts in Münster ist der Fachverband durch (Vorstands-) Mitglieder vertreten. Hier werden bildungs­poli­tische Fragen wie z.B. die Zukunft des Religions­unterrichts im Hinblick auf die europäische Integration in Konsul­tationen und Tagungen erörtert.
MAV / PfarrvertretungARKAlle Fragen des Dienst­rechts der angestellten Religions­lehrerinnen und Religions­lehrer im kirchlichen Dienst werden durch die Arbeits­rechtliche Komission geregelt. Der Fachverband ist über (Vorstands-) Mitglieder in der Mitarbeiter­vertretung und in der Kirchen­gewerk­schaft Landes­verband Baden (ehemals vkm) vertreten.

Schließlich werden dienst­rechtliche Belange der ordinierten Religions­lehrerinnen und Religions­lehrer von der Pfarr­vertretung und die der nicht­ordinierten durch die Mitarbeiter­vertretung behandelt. In beiden Gremien ist der Fachverband durch (Vorstands-) Mitglieder vertreten.

Wie alles begann:

Gruendung-fgnb Dieses Schreiben von 1961 als Einladung zur Vorstandswahl der „Fachgemeinschaft hauptamtlicher evangelischer Religionslehrer Nordbaden“ ist so etwas wie die Gründungsurkunde unseres Fachverbandes.

Geschaeftsordnung-fgnb Die ebenfalls 1961 formulierte Geschäftsordnung wurde später durch die - mehrfach geänderte - Satzung unseres Verbandes ersetzt.

   Die aktuelle Satzung...

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