Fachverband intern

fvJahrestagung und Mitgliederversammlung 2012
„Gerechtigkeit erhöht ein Volk – aber was ist gerecht?“


Am 10. November 2012 veranstaltete der Fachverband seine Jahrestagung.
Pfarrer HuhnDie Fortbildungsveranstaltung am Vormittag zum Thema "Gerechtigkeit" wurde gemeinsam mit dem RPI angeboten. Pf. Martin Huhn, bis zu seinem Ruhestand im vergangenen Jahr Industrie- und Sozialpfarrer in Nordbaden, hielt ein einführendes Referat "Gerechtigkeit erhöht ein Volk - aber was ist gerecht?"
Das Referat können Sie hier als pdf-Datei nachlesen oder herunterladen.
Die anschließende Gesprächsrunde machte die Aktualität aber auch die politische Brisanz des Themas deutlich.fortbildung
Auch in den anschließenden Arbeitsgruppen:
"Gerechtigkeit" innerhalb der Kirche: Anstellungsverhältnis - Bezahlung... (Theo Ziegler)
"Gerechtigkeit" als Unterrichtsthema in Sek. I und II (Herbert Kumpf)
"Gerechtigkeit" im AT und NT (Dr. Uwe Hauser, der neue Direktor des RPI)
wurden die Fragen aufgenommen und konkretisiert. Das Thema Gerechtigkeit reichte bis hinein in die Mitgliederversammlung und sorgte für spannende Gespräche.

Zum Mittagessen - ein Buffet mit griechischen Speisen - waren die Tagungsteilnehmer eingeladen.

S. Bahret, T. LenssenPünktlich um 14 Uhr begann die Mitgliederversammlung des Fachverbands. Der Vorstand legte seinen Jahresbericht und den Kassenbericht vor und wurde durch die anwesenden Mitglieder entlastet.
Wegen eines Formfehlers bei der letzten Mitgliederversammlung musste die Wahl der 1. Vorsitzenden wiederholt werden. Einstimmig wurden Susanne Bahret zur 1. Vorsitzenden und Thyra Lenssen zur 2. Vorsitzenden gewählt.

Auf Antrag des Vorstandes wurde die Änderung der Satzung beschlossen. Der § 6 "Beschlussfähigkeit" wurde wie folgt geändert:

alte Fassung:
§6.1.Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand einmal jährlich einberufen. Die Einladung erfolgt schriftlich. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 25 Mitglieder anwesend sind. Die Tagesordnung muss zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich bekannt gegeben werden.
2. Ist eine Mitgliederversammlung nicht beschlussfähig, kann der Vorstand eine Mitgliederversammlung erneut einberufen, die unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist.
neue Fassung:
§6.1: Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn schriftlich und fristgerecht (drei Wochen vorher) eingeladen wurde.

2. entfällt

In den anschließenden Gesprächen nahm der Protest gegen § 107.2 und seine Folgen - insbesondere für unseren Kollegen Michael Lauppe - breiten Raum ein. Aus dem Thema ergaben sich Anträge und Aufträge für die künftige Verbands- bzw. Vorstandsarbeit.
Wie in der Einladung zugesagt, endete die Mitgliederversammlung vor 16:30 Uhr - pünktlich um 16:28 Uhr.
Der Fachverband lädt zur Mitarbeit ein:
DIE MITGLIEDER­VERSAMMLUNG
      wählt den Vorstand, erteilt Arbeitsaufträge, entscheidet über Anträge.
DER VORSTAND
      ist Gesprächspartner bei den für den Religionsunterricht wichtigen kirchlichen und staatlichen Institutionen, Parteien und Verbänden.
DIE ZEITSCHRIFT entwurf
      bietet religionspädagogische Mitteilungen, Materialien und Handreichungen für den Religionsunterricht.

Aus unserer Satzung

§ 2 Zweck des Verbands
(1) Der Verband unterstützt die evangelischen Religionslehrerinnen und Religionslehrer in ihrer Arbeit. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:
  1. Vertretung ihrer Interessen bei kirchlichen, staatlichen und kommunalen Stellen und in der Öffentlichkeit; insbesondere Mitwirkung bei
    • Entwicklung und Konkretisierung religionspädagogischer Zielvorstellungen,
    • Fort- und Weiterbildung,
    • beruflicher und dienstrechtlicher Sicherung der Mitglieder.
  2. Zusammenarbeit mit Institutionen und Verbänden in Belangen des Religionsunterrichts
  3. Förderung kollegialer Verbindungen innerhalb der Religionslehrerschaft.
die komplette Satzung

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