Fachverband intern

Forum 107

Die Landessynode hat das Pfarrdienstgesetz geändert. Für Religionslehrer/Pfarrer wurde § 107 Abs. 2 neu gefasst. Sie sind jetzt "verpflichtet, Dienste in der Gemeinde wahrzunehmen." Diese Änderung hat für anhaltende Diskussionen unter den Betroffenen gesorgt. Der Fachverband hat im September im Anschluss an seine Mitgliederversammlung sowie in deren Auftrag mit einer "Entschließung" reagiert.
Auf diese an den Landesbischof, die Referate 2 (Personal) und 4 (Erziehung und Bildung in Schule und Gemeinde) sowie die Präsidentin der Landessynode gerichtete Entschließung hat der Schulreferent, OKR Prof. Dr. Chr. Schneider-Harpprecht auch im Namen von OKR G. Vicktor (Ref. 2) dem Fachverband in einem Schreiben vom 18. November geantwortet.
Tenor des Schreibens: Die Befürchtung des Fachverbandes, dass eine Dienstverpflichtung dem Ziel, die Gemeinde mit dem Religionsunterricht sowie der schulischen Arbeit stärker zu vernetzen, nicht wirklich dient, wird nachvollzogen, aber nicht geteilt. Vielmehr wird es als wirksames Instrumentarium in den Händen der Schuldekaninnen und Schuldekane angesehen, den Kolleginnen und Kollegen vor Ort konkret Wertschätzung zum Ausdruck zu bringen.
Der Fachverband hat auf seiner Klausurtagung Ende November ausführlich mit dem Vorsitzenden der Pfarrvertretung, R. Sutter, über das Zustandekommen sowie die Stellungnahme der Pfarrvertretung von §107 beraten.
Zurzeit versucht der Fachverband, die juristischen Grundlagen und Voraussetzungen des Gesetzes zu klären.
Dessen ungeachtet stellen wir fest, wie demotivierend das Gesetz auch auf hoch engagierte Kolleginnen und Kollegen wirkt und dass hierdurch "viel Porzellan zerschlagen" wurde.

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             Einen Bericht von der Fachverbands - Jahrestagung 2009 finden sie   hier...


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