Infos
Wie alles begann:
Dieses Schreiben von 1961 als Einladung zur Vorstandswahl der „Fachgemeinschaft hauptamtlicher evangelischer Religionslehrer Nordbaden“ ist so etwas wie die Gründungsurkunde unseres Fachverbandes.
Die ebenfalls 1961 formulierte Geschäftsordnung wurde später durch die - mehrfach geänderte - Satzung unseres Verbandes ersetzt. Die aktuelle Satzung...
Wir über uns
Der Fachverband vertritt die Interessen des Religionsunterrichts,weil er als einziger Verband in der badischen Landeskirche für ALLE Religionslehrer*innen sprechen kann:
- die Religionslehrer*innen ALLER Schularten und
- die Religionslehrer*innen in ALLEN Anstellungsverhältnissen
- kirchlich oder staatlich, Angestellte oder Beamte.
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Kooperationspartner
Verbände und Institutionen mit denen der Fachverband zusammenarbeitet.mehr...
Der Fachverband lädt zur Mitarbeit ein:
DIE MITGLIEDERVERSAMMLUNG
wählt den Vorstand, erteilt Arbeitsaufträge, entscheidet über Anträge.DER VORSTAND
ist Gesprächspartner bei den für den Religionsunterricht wichtigen kirchlichen und staatlichen Institutionen, Parteien und Verbänden.DIE ZEITSCHRIFT entwurf
bietet religionspädagogische Mitteilungen, Materialien und Handreichungen für den Religionsunterricht.Der Fachverband lädt zur Mitarbeit ein:
DIE MITGLIEDERVERSAMMLUNG
wählt den Vorstand, erteilt Arbeitsaufträge, entscheidet über Anträge.DER VORSTAND
ist Gesprächspartner bei den für den Religionsunterricht wichtigen kirchlichen und staatlichen Institutionen, Parteien und Verbänden.DIE ZEITSCHRIFT entwurf
bietet religionspädagogische Mitteilungen, Materialien und Handreichungen für den Religionsunterricht.Aus unserer Satzung
§ 2 Zweck des Verbands
(1) Der Verband unterstützt die evangelischen Religionslehrerinnen und Religionslehrer in ihrer Arbeit. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:- Vertretung ihrer Interessen bei kirchlichen, staatlichen und kommunalen Stellen und in der Öffentlichkeit; insbesondere Mitwirkung bei
- Entwicklung und Konkretisierung religionspädagogischer Zielvorstellungen,
- Fort- und Weiterbildung,
- beruflicher und dienstrechtlicher Sicherung der Mitglieder.
- Zusammenarbeit mit Institutionen und Verbänden in Belangen des Religionsunterrichts
- Förderung kollegialer Verbindungen innerhalb der Religionslehrerschaft.