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Die Initiative Pro-Reli hat in Berlin Erfolg gehabt mit der Sammlung von mehr als 195.000 Unterschriften für ein Volksbegehren. Erreicht werden soll die Einführung des Religionsunterrichts als ordentliches Lehrfach an den Berliner Schulen. Der Berliner Senat wird nun darüber entscheiden, ob die Bürgerinnen und Bürger vermutlich parallel zur Europa-Wahl am 7. Juni über eine Änderung des Schulgesetzes abstimmen, mit der Religionsunterricht als Wahlpflichtfach eingeführt wird. Bisher galt in Berlin die bei der Gründung des Bundeslandes Berlin von dem sowjetischen Stadtkommandanten, Marschall Schuckow, durchgesetzte Regelung, dass Religionsunterricht kein Schulfach ist, sondern von den Religionsgemeinschaften in eigener Regie als zusätzlicher freiwilliger Unterricht angeboten werden kann. Um der religiösen und weltanschaulichen Pluralität in der Stadt gerecht zu werden, hat der Staat einen für alle verpflichtenden Ethikunterricht eingeführt. Der soll nun, führt das Bürgerbegehren zum Erfolg, zum Wahlfach werden. Dann können sich Schülerinnen und Schüler entscheiden, ob sie in Religion oder Ethik gehen. Der Erfolg der Initiative Pro-Reli, zu dem man von kirchlicher Seite nur herzlich gratulieren kann, hat gezeigt, dass Religion und Religionsunterricht auch in einer vermeintlich weitgehend säkularen Umwelt als zentrale Dimension des Lebens gesehen werden.
[2] Zugleich ist aber zu befürchten, dass nun vom Berliner Ringen um den Volksentscheid eine Welle der Diskussion um den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen losgetreten wird. Die Akteure in den Parteien sitzen schon in den Startlöchern. Im Unterschied zu Berlin und Bremen, die nach einer Ausnahmeklausel des Bonner Grundgesetzes Religionsunterricht nicht an den Schulen anbieten müssen, ist Religionsunterricht in Baden-Württemberg wie in allen anderen alten Bundesländern nach wie vor ordentliches Unterrichtsfach. Ethikunterricht wird ab der 7. Klasse nur für diejenigen Schülerinnen und Schüler angeboten, die aus Glaubens- und Gewissensgründen nicht am Religionsunterricht teilnehmen wollen. Noch nicht religionsmündige Kinder werden von ihren Eltern aus dem Religionsunterricht abgemeldet. Diese Regelung geht davon aus, dass der Staat nicht nur die negative Religionsfreiheit schützt, also dafür sorgt, dass jeder glauben darf, was er will, solange er nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommt. Vielmehr schützt der Staat die positive Religionsfreiheit seiner Bürger, wenn er durch die Einrichtung von Religionsunterricht an den Schulen den Kirchen, der jüdischen Religionsgemeinschaft, auch den Muslimen die Möglichkeit gibt, die Kinder und Jugendlichen nach den Grundsätzen des religiösen Bekenntnisses zu bilden, dem sie angehören.
Kein Modell für Baden-Württemberg
[3] Dieser Normalfall wird nun, von Berlin ausgehend, in Frage gestellt werden. Dabei werden die verschrobenen Vorwürfe des Juristen Bernhard Schlink (in der FAZ vom 16. Januar 2009, S. 9) kaum eine Rolle spielen, die Kirchen hätten durch die Art, wie sie in Berlin für die Initiative Pro-Reli gekämpft hätten, an Glaubwürdigkeit verloren. Schlink macht sich nicht die Mühe, die Argumente der Initiative Pro-Reli zu diskutieren und stellt sie unter den Generalverdacht, die Wirklichkeit zu verzerren und zu entstellen. Er versucht, dies nun alles den Kirchen, besonders aber dem EKD-Ratsvorsitzenden, anzulasten, dem er es nicht verzeiht, mit politischen Mitteln durchsetzen zu wollen, dass die Religion als Teil des öffentlichen Lebens vom Staat positiv gefördert und die Kirchen wie auch andere Religionsgemeinschaften von ihm als Partner wahr- und ernst genommen werden. Hellhörig kann es einen jedoch machen, wenn er kurzer Hand feststellt, in der Verfassungsrechtswissenschaft werde die Auffassung vertreten, die Verpflichtung auf Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach habe sich erledigt. Das ist Wasser auf die Mühlen derjenigen, die, wie jüngst der Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag von Baden-Württemberg, Kretschmann seines Zeichens ein engagierter Katholik - fordern, die von Pro-Reli befürwortete Berliner Regelung solle auch in den alten Bundesländern eingeführt werden: Religion als Wahlpflichtfach neben dem gleich berechtigten Ethikunterricht. Aber was gut ist für Berlin oder Bremen, das ist noch lange nicht gut für Baden-Württemberg, Bayern oder Niedersachsen.
[3] Das Argument, wir lebten in einer zunehmend weltanschaulich pluralen Gesellschaft, in der immer weniger Menschen den Kirchen angehörten, verfängt zumindest in Baden-Württemberg nicht ohne weiteres. In diesem Bundesland stehen ca. 92.000 Kindern, die im Jahr 2007 geboren wurden, eine Zahl von ca. 30.000 evangelisch Getauften gegenüber. Auch wenn darunter etwa 10% ältere Kinder und Jugendliche sind, so kann man doch davon ausgehen, dass ein Großteil der Kinder mit einem evangelischen Elternteil getauft werden. Der Anteil der evangelisch Getauften (ca. 33%) entspricht in etwa dem der Kirchenmitglieder (ca. 35%). Für die katholische Kirche dürften sich ähnliche Zahlen erheben lassen. Nichts spricht dafür, dass die gesellschaftliche Wirklichkeit sich im Land so gewandelt hat, dass die Religionszugehörigkeit zu einer Ausnahme geworden wäre. Das mag in einigen Stadtvierteln der Großstädte, wie dem Alternativen-Viertel Vauban in Freiburg, zutreffen, auch auf einige stark von Migranten besiedelte Gebiete, deren Bewohner Muslime sind.
Die Statistik für den Religionsunterricht zeigt, dass eine große Zahl an konfessionslosen Kindern am Religionsunterricht teilnehmen übrigens, weil die Eltern es wollen, nicht mangels Alternative.
[4] In der kommenden Debatte um die Stellung des Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen wird es wichtig sein, klar zu stellen, dass die Kirchen nichts gegen eine Einführung des Ethikunterrichts, auch ab der 1. Klasse, haben, als Bildungsmöglichkeit für diejenigen, die aus Glaubens- und Gewissensgründen nicht am Religionsunterricht teilnehmen wollen. Es gibt jedoch keine grundlegende Veränderung der Struktur unserer Gesellschaft, die es erlaubt, den Religionsunterricht jetzt sturmreif zu schießen. Gruppierungen wie die Humanistische Union versuchen dies seit langem und haben auch in der Berliner Kampagne bundesweit massiv agiert. Der kirchenpolitische Sprecher der Linken, Ramelow, hat angekündigt, es werde nun in Deutschland eine Debatte darüber geben, wie der Religionsunterricht weiterentwickelt werde. Eine notwendige Weiterentwicklung ist die Einführung von islamischem Religionsunterricht. Dies zu unterstützen wird eine wichtige und sinnvolle Aufgabe der Kirchen sein.
Prof. Dr. Christoph Schneider-Harpprecht
Oberkirchenrat der Evangelischen Landeskirche in Baden
Erziehung und Bildung