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"Nach sorgfältiger Vorbereitung und unter Berücksichtigung aller rechtlichen, religions- und gesellschaftspolitischen Aspekten haben wir in Baden-Württemberg nun die solide Grundlage für einen islamischen Religionsunterricht geschaffen. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Integration und gegen das drohende anwachsen von Paralellgesellschaften." Dies erklärten Ministerpräsident Erwin Teufel und Kultusministerin Annette Schavan am Dienstag (15. März 2005) nach der Ministerratssitzung in Stuttgart. In Baden-Württemberg leben derzeit rund 500.000 Muslime, darunter rund 200.000 Deutsche. In den allgemein bildenden Schulen werden rund 70.000 muslimische Schülerinnen und Schüler
unterrichtet.
Mit Beginn des Schuljahres 2006/07 werde an bis zu zwölf Standorten im Land bekenntnisgebundener islamischer Religionsunterricht für muslimische Schülerinnen und Schüler angeboten, sagte Ministerin Schavan. Grundlage dafür seien in einer Steuerungsgruppe erarbeitete Lehrpläne für die Grundschulklassen eins bis vier. Der Unterricht werde von Lehrkräften muslimischen Glaubens in deutscher Sprache erteilt. Als Ansprechpartner für den Staat kämen gemäß den neusten Rechtsprechungen des Bundesverwaltungsgerichts zunächst lokale und regionale Elternverbände
und Moscheengemeinden in Frage.
Mit dem islamischen Religionsunterricht werde ein wichtiges Signal
für die muslimischen Bürgerinnen und Bürger gesetzt. "Sie können gewiss sein, dass ihre Kinder in den Schulen nicht ihrer Tradition und Religion entfremdet werden, sondern Hilfe bekommen, ihren Glauben nach eigenem Selbstverständnis zu erfahren und sich anzueignen. Mit der Vermittlung von religiöser Orientierung und Identität auch in den Schulen werden frühzeitig Weichen gestellt, auch anderen Glaubensüberzeugungen mit Respekt und Toleranz zu begegnen",
sagte die Kultusministerin.
Ministerin Schavan bekräftigte, dass eine "islamkundliche Unterweisung" statt eines Religionsunterrichts der falsche Weg sei. Die Kultusministerin sieht sich dabei auch durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar dieses Jahres zum islamischen Religionsunterricht bestätigt. "Halbherzige Lösungen wie Islamkunde werden von den jeweiligen Antragsstellern wie auch von den Eltern zu Recht nicht akzeptiert, da ein Anspruch auf regulären Religionsunterricht besteht. Mit der jetzigen Lösung wird auf Basis der Verfassung der bekenntnisgebundene Religionsunterricht insgesamt gestärkt." Die Vermittlung des Islam dürfe nicht Koranschulen und islamischen Wohnheimen überlassen werden. "Es darf nicht sein, dass abseits der Öffentlichkeit Kinder durch islamistische Beeinflussungen von den Werten unserer Gesellschaft entfremdet werden. Derartige Entwicklungen und die Verfestigung von Paralellgesellschaften müssen verhindert werden", bekräftigten Kultusministerin Schavan und Ministerpräsident
Teufel.
Die Entwicklungsschritte seit dem Jahr 2001
Seit einigen Jahren wird von muslimischen Institutionen
und Verbänden islamischer Religionsunterricht gefordert. Im Jahr 2001 wurde die Landesregierung mit einem gemeinsamen Antrag aller im Landtag vertretenden Parteien beauftragt, die Möglichkeit der Einführung islamischen Religionsunterrichts zu prüfen. Eine frühre Einführung wurde dadurch verzögert, dass der nach der Rechtslage erforderliche einheitliche, dauerhafte und verlässliche Ansprechpartner für den Staat fehlte. Auf Initiative von Kultusministerin Schavan wurde 2001 eine Steuerungsgruppe eingerichtet, die aus den damaligen fünf antragstellenden Verbände bestand und von einem Pädagogen sowie einem Religionspädagogen der Pädagogischen Hochschulen Karlsruhe und Ludwigsburg moderiert wurde. Grundlagen der Arbeit waren bekenntnisorientierter Religionsunterricht in deutscher Sprache, eigenverantwortliches Erstellen von Lehrplänen sowie die Erteilung des Unterrichts durch qualifiziertes Personal. Drei in der Steuerungsgruppe verbliebene Verbände schlossen sich dann im vergangenen Jahr zur islamischen Glaubensgemeinschaft Baden-Württemberg
zusammen.
Umsetzung der Arbeitsergebnisse der Steuerungsgruppe
In ihrer abschließenden Sitzung Anfang März diesen Jahres stellte die Steuerungsgruppe im Kultusministerium die Arbeitsergebnisse vor. Zentral dabei sind die eigenverantwortlich erarbeiteten kompletten Lehrpläne für die Grundschulklassen eins bis vier. Darauf aufbauend können nun die weiteren Schritte zur Einführung
des Religionsunterrichts eingeleitet werden.
Die Qualifizierung der Lehrkräfte wird von den Pädagogischen Hochschulen Karlsruhe und Ludwigsburg übernommen. Dabei geht es unter anderem um religionsdidaktische Grundfragen, Kernaussagen des Koran sowie einzelne Lehrplaneinheiten. Bei der Fortbildung arbeiten externe Experten mit muslimischem Hintergrund mit. Für die Qualifizierung kommen unter anderem Lehrkräfte muslimischen Glaubens in Frage, die bereits im staatlichen Schuldienst tätig sind. Einige Schulen haben schon Interesse an der Teilnahme an Modellversuchen angemeldet. Dort sind zum Teil auch entsprechende Lehrkräfte vorhanden, die nach der Zusatzqualifizierung einsetzbar wären. Für die Phase der Modellversuche ist die modulare Fortbildung angemessen. Eine grundständige fachpädagogische
und fachdidaktische Ausbildung wird die Kultusministerin auch in
der Kultusministerkonferenz thematisieren.
Als mögliche Standorte sollen Grundschulen im städtischen wie im ländlichen Raum ausgewählt werden. Kriterien dafür sind Anzahl der muslimischen Kinder, Befürwortung durch die Schule, Interesse der Eltern und Akzeptanz der Lehrkräfte bei den Ansprechpartnern vor Ort. Zur Begleitung des weiteren Vorgehens wird ein "Dialogforum" eingerichtet, dem Experten aus Pädagogik, Religionspädagogik und Theologie mit muslimischem und christlichem Hintergrund angehören
werden.
Quelle: StaatsministeriumBaden-Württemberg führt
islamischen Religionsunterricht ein