06.August 2003
Ergebnisse
des Berufsgruppentages für angestellte Religionslehrerinnen und
Religionslehrer
Unter dem Thema:
Innere Schulentwicklung, Bildungsstandards,
Lehrplanentwicklung etc : Chance oder Jobkiller - Grenzen und Möglichkeiten -
unser Beitrag?
trafen
sich am Mittwoch, den 18. Juni d.J. die landeskirchlich angestellten
Religionslehrerinnen und Religionslehrer zu einem Berufsgruppentag
des "Verbandes Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Gewerkschaft
Kirche und Diakonie - Regionalgruppe Baden", um die einzelnen Bereiche der "Inneren
Schulentwicklung" in Baden-Württemberg genauer anzusehen und ihre Auswirkung
auf die tägliche Arbeit in den Schulen näher zu betrachten.
Das Ergebnis dieses arbeitsintensiven Treffens in Karlsruhe sind folgende Forderungen:
Schulprofil darf nicht zu Deputatsgrenzen der "Ein-Fach-Lehrkräfte" führen
Nach den derzeitigen Planungen soll das Fach Religionsunterricht zu den sogenannten
Hauptfächern - wie etwa Deutsch und Mathematik - zählen. Im Unterschied dazu
sollen
die anderen Unterrichtsfächer in "Fächerverbünden" unterrichtet werden. Gleichzeitig
sollen sich die Schulen ein "Profil" geben. Erste Modelle einer Profilgebung
lassen
weitreichende Folgen für die "Ein-Fach-Lehrkräfte", wie etwa die landeskirchlichen
Religionslehrerinnen und -lehrer ahnen:
Sollte sich die Schule ein Profil geben, welches Unterricht in den Hauptfächern
nur in den ersten drei Schulstunden vorsieht, so wird das Deputat der Lehrkraft
im Religionsunterricht automatisch organisationsbedingt auf maximal 15 Wochenstunden
begrenzt. Bestrebungen, die Einsätze der Kolleginnen und Kollegen im Religionsunterricht
auf möglichst wenige Schulen zu legen (im besten Fall: eine Schule) werden dadurch
konterkariert.
Möglichkeit der Beteiligung des RU an den Fächerverbünden
muss verbindlich vorgesehen werden
Um den wirklich sehr breit gefächerten Lernzielen, den vielfältigen methodischen
und religionspädagogischen Ansätzen im Religionsunterricht gerecht werden zu
können
ist es unerlässlich, eine Beteiligung des Religionsunterrichts an den Fächerverbünden
verbindlich zu ermöglichen, auch wenn der Religionsunterricht als Hauptfach zählt.
Vocations-Ausbildung darf nicht zum "Wochenendtarif" verschenkt
werden
Bestrebungen, diesem Problem durch "Vocationslehrgänge im Schnelldurchlauf" zu
begegnen, sind keine verantwortungsvolle Alternative. Staatliche Lehrkräfte,
die
sich für die Erteilung von Religionsunterricht weiterqualifizieren sollen und
wollen, haben Anspruch eine fundierte theologische und religionspädagogische
Weiterbildung.
Kurse mit drei Wochenenden und fünf Studientagen dürften diesen Anforderungen
nicht genügen.
Stundenplangestaltung muss familien- und teilzeitverträglich
bleiben
Gerade Kolleginnen und Kollegen mit Teilzeitbeschäftigung müssen sich darauf
verlassen
können, dass sie ihren anderen Verpflichtungen wie etwa in der Familien- oder
Kinderbetreuungsarbeit verlässlich nachkommen können. Ferner muss gewährleistet
sein, dass die jeweiligen Unterrichtsdeputate möglichst zusammenhängend gelegt
werden. Sollten dennoch "Hohlstunden" unvermeidbar sein, so müssen motivierende
und arbeitsmedizinisch geeignete Arbeitsplätze in den Schulen vorgehalten werden.
Der Klassenteiler für Religionsklassen muss herabgesetzt
werden
Durch den neuen Organisationserlass des Kultusministeriums ist der Klassenteiler
heraufgesetzt worden. Gerade in den konfessionell getrennten Religionsklassen,
die ohnehin aus Schülerinnen und Schülern von Parallelklassen zusammengesetzt
sind, muss der Klassenteiler herabgesetzt werden. Vorstellbar dabei ist eine
durchschnittliche
Klassengröße von 25 Schülerinnen und Schülern.
Besonders in Gebieten der evangelischen Diaspora gilt:
Klassenteiler muss sich auch nach regionalen Besonderheiten
richten
Bei genauer Betrachtung der bisherigen Planungen drängt sich der Verdacht auf,
dass die guten Ansätze und Bemühungen der inneren Schulentwicklung, wie sie beispielsweise
in den Bildungsstandards konkret werden, dem Rotstift durch den Organisationserlass
zum Opfer fallen.
Um die Ziele der Bildungsstandards zu erreichen, muss der
Organisationserlass geändert werden.
Die Mitarbeit an der "Inneren Schulentwicklung" muss honoriert
werden
Damit der Religionsunterricht nicht in das Schattendasein gedrängt wird, sind
auch die kirchlichen Lehrkräfte aufgefordert, sich bei den Planungen zur Inneren
Schulentwicklung zu beteiligen und aktiv einzubringen. Gegenüber Vollzeitlehrkräften
bedeutet diese Beteiligung für kirchliche Lehrkräfte, die zu einem hohen Prozentsatz
in Teilzeitbeschäftigungen stehen und zudem oft an mehr als einer Schule eingesetzt
sind, eine wesentlich höhere Belastung. Dies muss honoriert werden.
Verbindliche Beteiligung der Betroffenen bei der Entwicklung
neuer Leistungs- und Arbeitsbemessungen
Was die Umsetzung der Inneren Schulentwicklung in Zukunft alles bringen wird,
kann im Augenblick noch nicht übersehen werden. Durchaus vorstellbar jedoch ist,
dass die bisherige Arbeitsbemessung - Deputats-Wochenstunden - geändert werden
muss. Bei der Entwicklung neuer Bemessungsgrößen sollte eine Beteiligung aller
Betroffenen selbstverständlich sein.
Wolfgang Lenssen, Vorsitzender des vkm
» Seite drucken
« Startseite
‹