8. März 2004
Meldungen
und Meinungen zum sogenannten "Kopftuchstreit"
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an den Webmaster
Bundespräsident Rau im Gespräch mit
der Welt am Sonntag:
WamS: Was bedeutet das im Hinblick auf den
aktuellen Streit um das Kopftuch in Schulen? Sie haben mit Ihren Äußerungen
dazu ja auch Kritik erfahren...
Rau: Ja, allerdings hat mancher Kritiker offenbar nur die Überschriften gelesen.
Ich habe mich ja nicht für oder gegen Kopftuch-tragende Lehrer ausgesprochen.
Ich weise allerdings darauf hin, dass die Entscheidungen, die jetzt in den Ländern
dazu getroffen werden, auch konsequent sein sollten. Das heißt: Wenn man das
Kopftuch als religiöses Erkennungszeichen an Schulen verbietet, kann man die
Mönchskutte nur schwer verteidigen. Unsere Verfassung gebietet eine Gleichbehandlung
der Religionen im öffentlichen Raum, also auch in den Schulen. Damit wird ja
nicht unser christliches Erbe in Frage gestellt. Ob wir weiterhin ein christliches
geprägtes Land bleiben, hängt nicht davon ab, wie viele Menschen in Schulen welche
Bekleidung tragen. Das hängt allein davon ab, wie viel überzeugte und glaubwürdige
Christen es in unserem Land gibt.
Betreff: Religiöse Symbole
Die neueste Äusserung des Bundespräsidenten wird tatsächlich von manchen verkürzt
verstanden. Sie ist aber richtig und wichtig. Die Angst vor Überfremdung spielt
oft eine grosse Rolle. Deshalb halte ich die Stärkung des (christlichen) Selbstbewusstseins
für besonders wichtig. Mir scheint es auch notwendig, dass in der Begegnung mit
Moslems ernsthaft die Trennung von Religion und Politik gefordert wird-, und
so wie Toleranz bei uns erwartet wird, sollte sie auch in Ländern des Islams
(von Moslems) gefordert werden.
Walter Portmann
1. Meldung vom 7.1.04:
Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) hat seine zunehmende Sorge über
die Kopftuch-Debatte in Deutschland ausgedrückt. Das Problem dürfe nicht mit
einem generellen Ausschluss religiöser Symbole aus dem öffentlichen Dienst gelöst
werden.
Das ZdK erklärte, dass man die Etablierung einer säkularen Kultur und einer religionslosen
Gesellschaft per Gesetz in Deutschland nicht hinnehmen werde. Notfalls werde
man die Christen dazu aufrufen, sich einer Verdrängung des Christentums in die
Privatsphäre mit allen Mitteln, «die heute in einer freiheitlichen Demokratie
als zulässig gelten», zu widersetzen. Beim Kopftuchstreit gehe es nicht um Religion,
sondern um die Gleichberechtigung der Frau.
2. Meldung vom 7.1.04:
«Das Kopftuch wird ausschließlich als politisches Symbol an den Schulen verboten»,
sagte der niedersächsische Regierungssprecher Olaf Glaesecker am Mittwoch in
Hannover. Das solle verhindern, «dass es zu einer Gleichsetzung mit dem Kreuz
kommt». Das Kabinett werde nächste Woche den entsprechenden Entwurf einer Änderung
des Schulgesetzes verabschieden, hieß es. An Hochschulen werde es kein Kopftuchverbot
geben.
Auf eine Frage hin sagte Bräth, in einer Mönchskutte oder auch mit der jüdischen
Kippa (Käppchen) dürfe weiter unterrichtet werden. Das Judentum stehe wie das
Christentum in der abendländischen Tradition. Im islamischen Religionsunterricht
solle das Kopftuch erlaubt sein. Auch bei muslimischen Referendarinnen könne
wegen des Ausbildungsmonopols des Staates eine Ausnahmeerlaubnis zum Kopftuchtragen
notwendig werden.
3. Meldung vom 7.1.04:
Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Paul Spiegel, kritisierte
die Kopftuch-Debatte als zu oberflächlich. Laut einem Vorabbericht der «Jüdischen
Allgemeinen Wochenzeitung» vertrat Spiegel auch die Auffassung, dass ohne Not
allzu schnell massiv in die verfassungsmäßigen Grundrechte eingegriffen werde.
Es sei ein «Trugschluss zu glauben, damit den Fundamentalismus und den politischen
Missbrauch von Religionen bekämpfen zu können». Die Frage, ob ein Kopftuch ein
religiöses Symbol sei, sei noch nicht geklärt.
NEIN zum konflikthaft-aufdringlichen
und irrigen Geschlechter-Signal - Ein Klärungsbeitrag
1.) Im Rahmen der christlich geprägten kulturellen Traditionen Europas war und
ist der Gebrauch oder Nicht-Gebrauch eines Kopftuchs, religiös und politisch
gesehen, belanglos. Mit ihm verband sich zumindest keine religiös-politisch geladene
Bekenntnis-Tradition. Das Kopftuch wird hier ganz vorrangig funktional als Kopf-
und Haarschutz gesehen. Eine dem Mann untergeordnete Rollen-Vorstellung wurde
mit einem Kopftuch bisher jedenfalls nicht signalisiert. Ein juristischer Streit,
wie er anno 2003 vor dem BVerfG ausgetragen wurde, wäre als lächerlich erschienen.
Erst im Zeichen der Begegnung mit islamischen Rechtstraditionen und deren missionarischen
Präsenz-Signalen müssen wir uns als Bürger - mehr oder minder plötzlich - damit
vertraut machen, dass "Äußerlichkeiten" in anderen Kulturen ggf. anders gedeutet,
beurteilt und gewichtet werden als in der Kultur Europas. Als Bürger müssen wir
heute die Naivität einer spontanen Selbstbezogenheit hinter uns lassen und lernen,
bestimmte Sachverhalte auch aus der Perspektive, mit den Augen und den Wertungen
einer anders geprägten Kultur zu sehen. Die Fähigkeit zu einem solchen Perspektivwechsel
bedeutet aber nicht, dass man sich ihm beugen müsste. Vielmehr entsteht erst
so der Zwang zur Sachklärung darüber, was wir selber langfristig kulturell "wollen" - und
was ggf. nicht.
2.) Aus religionsgeschichtlicher und religionswissenschaftlicher Sicht stellt
das "islamisch-islamistische Kopftuch" im Islam kein klassisches "Symbol" dar:
weder als ein Zeichen der Vergegenwärtigung von inhaltlich zentralen Lehren ("Lehr-Symbol")
noch als Identifikations-Merkmal der muslimischen Religionsgemeinschaft insgesamt
- anders als der Halbmond oder der Krummsäbel. (Vgl. die Schaffung des "Roten
Halbmond" als islamische Analogie oder Alternative zum "Roten Kreuz"; vgl. auch
die Flagge Saudi-Arabiens: der Säbel
als echtes und sprechendes Kampf-Symbol.)
3.) Bei dem charakteristischen "islamisch-islamistischen Kopftuch" handelt es
sich zunächst um ein äußeres Erkennungs-Merkmal einer kulturellen Lebenstradition
(kein Symbol). Dies zunächst rein äußerliche Merkmal wurde aber in Teilen der
islamischen Tradition aufgewertet und als präzises Signal mit Hinweis-Charakter
benutzt: Es signalisiert - mit der Erinnerung an
die geschlechtsspezifische Realität des Frauseins - im islamischen Kulturkreis
die soziale Rechtsstellung unter dem Manne. Diese soziale Rollenzuweisung beruft
sich ihrerseits auf das zentrale Glaubenszeugnis des Islam, den Koran. Erst so
bekommt dieses Thema seinen behaupteten religiösen Charakter. Schließlich verbindet
sich mit diesem religiös-soziologischen Bezugspunkt auch ein politischer Machtanspruch
und Durchsetzungswille, erkennbar
spätestens seit dem Machtantritt des Politischen Islam im Iran. Dies darf aus
der Wahrnehmung nicht ausgeklammert werden. Das islamisch-islamistische Kopftuch
transportiert also mehrschichtige Realitäten und eine komplexe soziokulturelle
Identität. Diese hat, gemessen am Menschenbild und an der politischen Ordnung
des GG, sehr bedenkliche Facetten, die zu einer Konfrontation führen. Erst dies
machte es zum Politikum.
4.) Das umstrittene Kopftuch ist somit weitaus mehr als ein "äußeres" Erkennungsmerkmal.
Mit ihm wollen einzelne Personen und Institutionen spezifisch islamische Lebensvorstellungen
(auf der Basis einer wahhabitischen Koran-Deutung) europaweit langsam für Muslimas
normativ machen.
Ihr Rechtsstreit zielte darauf, ihr islamisches Frauenbild auch politisch-rechtlich
aufwerten und würdigen zu lassen. Insofern geht es im Kopftuch-Streit um eine
exemplarische Auseinandersetzung. Das Kopftuch wurde als "Symbol 2.Ordnung" zu
einem religiös-politischen Bekenntnis-Signal und aufgrund seiner schillernd-mehrdeutigen
Aussage zum Streit-Objekt (nur so ist es Streit-"Symbol"). Seitdem Frau Ludin
und islamische Institutionen wie der ZMD für das pädagogisch
allgegenwärtige Präsenz-Recht kämpfen, ist klar: es geht ihnen nicht um beliebige
Kopftücher, die man ggf. auch jederzeit ablegen darf. Die persönlich fixierende
und kulturelle Aufdringlichkeit liegt darin, dass es in der Öffentlichkeit dauerhaft
getragen werden muss und ethischen Norm-Charakter beansprucht!
5.) Nicht vergleichbar mit dem umstrittenen islamisch-islamistischen Kopftuch
ist etwa die Soutane, das Priester- und Pastoren-Kollar oder eine Diakonissenhaube.
Hier geht es nur um eine berufsspezifische Kleiderordnung mit Signal-Charakter,
nicht um Sinn-Symbolik: Sie signalisiert zwar ein religiöses Bekenntnis, hat
aber nicht die Tendenz, jedermann (resp. in diesem Fall: alle Christen) zur Nachahmung
zu animieren! Bei der Propagierung des Kopftuchs im Sinne von Frau Ludin und
des ZMD hingegen geht es nach Tendenz und Intention darum, ganz generell und
geschlechtsspezifisch das Bild aller islamischen Frauen normativ zu bestimmen
und unter männliche Autorität und Macht zu stellen! - Noch weitaus weniger vergleichbar
ist dies alles mit der jüdischen Tradition des Kipa-Tragens beim Gebet und im
Gottesdienst: Die Kipa verweist als Gegenstand auf einen ganz situativen und
zeitlich begrenzten "Referenz-Gestus", ist aber kein sinnbildhaftes "Symbol".
6.) Eine unkritische, naive Akzeptanz dieses speziellen Kopftuchs als "bloß religiöses" Bekenntnis-
und islamisch-islamistisches Missions-Signal verkennt die Tatsache, dass es im
Islam selbst keine programmatische Trennung von "Religion" und "Politik" gibt.
Seine unkritische Akzeptanz im Raum öffentlicher
Pädagogik würde die verfassungsmässige Gleichrangigkeit eines Frauenbildes suggerieren,
das in Wahrheit der Werte-Ordnung unserer Verfassung widerspricht. Damit wäre
die Intention der Verfassung in einem ihrer zentralen Gehalte verletzt! (Das
mit dem "Bekenner-Kopftuch" verbundene Frauenbild weist indirekt auch auf das
damit einhergehende Bild vom Mann und seiner Beziehung zu Frauen. Wenn "die Frau" vor
Männern u.U. bis zur Entpersönlichung ständig abgeschirmt und "geschützt" werden
muss ("overprotected"), so beinhaltet und fördert dies zusätzlich das Bild vom
erotisch völlig besetzten und schwachen Mann. Die Folge: Gerade damit wird das
kreatürliche erotische Interesse der Geschlechter nicht in die Gesamtheit aller
Lebensverantwortungen
integriert, sondern es wird einerseits - vordergründig - verdrängt, andererseits
aber zugleich - unablässig - im Kopftuch-Signal vergegenwärtigt.)
7.) Wer meint, durch ständiges Nachgeben "Ruhe" herzustellen, gibt sich und sein
Ethos preis. Die juristische Entscheidung für oder wider die Akzeptanz im Öffentlichen
Schuldienst wird sich unter dem GG nicht "am Stofftuch" festmachen lassen, sondern
an der Gewichtung des eigenen ethischen Norm-Anspruchs, am Urteil
zu einem pädagogisch schillernden Geschlechter-Signal, an der Tatsache seiner
inner-islamischen Umstrittenheit sowie an den islampolitischen Darwa-Zielen der
Trägerin und ihrer Förderer. Zumindest Pädagoginnen
sollten sich für irreführende Geschlechterbilder und für religionsstrategische
Zwecke bzw. politisch-religiöse
Dauerkonflikte nicht hergeben.
R.-A.Thieke, Pfr. (Bad. Landeskirche) / hauptamtl. Rel.lehrer; 24. 01. 2004
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