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              24. November 2004

Migrationsbeauftragte Beck: Islamismus bekämpfen – Islam einbürgern

  Die Migrationsbeauftragte der Bundesregierung Marieluise Beck hat - wie in den Medien berichtet - ein Papier mit 20 «Handlungsvorschlägen» vorgelegt.
Zu Ihrer Information hier das komplette Papier:


Für die Integration von Muslimen - der größten zugewanderte Religionsgemeinschaft in Deutschland - bedarf eines politischen Dreischritts:
1. Entschiedene Bekämpfung und wirksame Repression gegen alle islamistischen Bestrebungen;
2. die streitbare Auseinandersetzung mit allen religiös oder kulturell begründeten Vorstellungen von Ungleichheit und Unfreiheit in Teilen der muslimischen Bevölkerung und ihrer Organisationen;
3. eine Politik der Ankerkennung, die den Islam als gleichberechtigte Religion akzeptiert und Muslime rechtlich und politisch integriert.

Hierzu halte ich folgende Maßnahmen für sinnvoll:

1. Alle bestehenden straf-, vereins- und versammlungsrechtlichen Sanktionen sind bei der Bekämpfung des militanten Islamismus auszuschöpfen.
2. Verfassungsschutz und Polizei müssen sich interkulturell öffnen, um die Begehung von Straftaten und die Herausbildung rechtsfreier Räume frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig unterbinden zu können. Hierfür bedarf es ausreichend Personal mit den nötigen sprachlichen und kulturellen Kompetenzen.
3. Der Vertrieb von extremistischen und fundamentalistischen Schriften und anderen Medien im Umfeld von Moscheegemeinden muss von den Verantwortlichen ebenso unterbunden und sanktioniert werden wie Hasspredigten.
4. Volksverhetzende und antisemitische Inhalte im Internet müssen ebenfalls stärker überwacht und konsequenter verfolgt werden.
5. Zivilgesellschaftliche Initiativen gegen Islamismus und Antisemitismus - wie etwa die Initiativen gegen den jährlichen Al'Quds-Tag - sollten gefördert und unterstützt werden.
6. Bei der Aus- und Weiterbildung und Einstellung von Imamen müssen schon jetzt verstärkt integrationspolitische Kriterien wie deutsche Sprach- und Gesellschaftskenntnisse eine Rolle spielen. Kooperationen wie der "Stiftungslehrstuhl für Islamische Religion" an der Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt am Main sind begrüßenswert.
7. Die Ausbildung von Imamen und muslimischen Religionslehrern an deutschen Universitäten ist mittelfristig auf- und auszubauen. Der neu eingerichtete Lehrstuhl für Islamische Theologie an der Universität Münster ist ein richtiger Schritt.
8. Der islamische Religionsunterricht in deutscher Sprache muss von Modellversuchen zu einem regelmäßigen Angebot auf freiwilliger Basis für alle muslimischen Schülerinnen und Schüler ausgebaut werden.
9. Die Berücksichtigung religiöser Bedürfnisse von muslimischen Glaubensangehörigen muss sich in allen Lebensbereichen ebenso widerspiegeln wie dies für christliche Glaubensangehörige üblich ist. Dies gilt für die religiöse Betreuung im Krankenhaus, in den Gesundheitsdiensten, in Gefängnissen und Seniorenheimen ebenso wie bei der Bundeswehr.
10. Die Berücksichtigung von Festen und Bräuchen der großen Religionsgemeinschaften ist Teil einer Erziehung zur Vielfalt.  Sie muss ihren Platz im Kindergarten und in der Schule haben.
11. Eine gewählte Vertretung der verfassungskonformen Moscheegemeinden auf Landesebene (Schura) als Ansprechpartner gegenüber den Landesbehörden ist ein überlegenswerter Vorschlag im Hinblick auf die Frage der Repräsentanz von Muslimen in unserer Gesellschaft.
12.  Zu prüfen ist, ob die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen (Staatskirchenrecht) reformiert werden müssen, um eine Vertretung muslimischer Religionsgemeinschaften zu ermöglichen, die ihre Aufgabe als verlässlicher Kooperationspartner des Staates erfüllen.
13.  In Schule, politischer Erwachsenenbildung und Medien sollte ein differenzierteres Wissen über den Islam vermittelt werden, um massiven Ressentiments und Klischeebildungen entgegenzuwirken. Die Gründung einer Muslimischen Akademie in Deutschland mit Unterstützung der Bundeszentrale für politische Bildung ist begrüßenswert.
14. Kommunale und Landesbehörden, Sozialdienste und Schulen brauchen mehr Entscheidungshilfen, um kompetent - d.h. klar ausgrenzend gegenüber islamistischen Forderungen, aber integrierend gegenüber religiösen Anliegen - über Anträge und Vorgänge (Moscheebau, Einrichtung von Bildungsstätten, Anträge auf Befreiung vom koedukativen Sportunterricht, Schächten etc.) zu entscheiden.
15. Die Vernetzung und der Informationsaustausch über Integrationsprojekte mit religiösem Schwerpunkt ist zu fördern. Das Netzwerk Migration und Religion der Beauftragten und des Religionswissenschaftlichen Medien- und Informationsdienstes ist ein erster Ansatz.
16. Der innerislamische Diskurs in der Diaspora muss Ungleichheitsideologien entgegentreten und von seinen Unzulänglichkeiten und fundamentalistischen Verzerrungen befreit werden. Angebote an Migranten für eine konstruktive und aufgeklärte Auseinandersetzung mit ihrer Religion sind zu unterstützen (Lehrstühle, Muslimische Akademie).
17.  In der Mädchen- und Frauenarbeit muss ein besonderer Schwerpunkt auf dem Empowerment von Migrantinnen gelegt werden.
18.  Die Aufklärungsarbeit im Hinblick auf das individuelle Selbstbestimmungsrecht gerade von Mädchen und Frauen ist verstärkt auf die muslimische Gemeinschaft in Deutschland zu richten. Hierbei ist die Kooperation von Bildungsträgern und Migrantenorganisationen und Moscheevereinen sinnvoll.
19.  Bei Maßnahmen zur Prävention von häuslicher Gewalt bedarf es verstärkt aufsuchender und niedrigschwelliger Hilfsangebote für Migrantinnen und einer interkulturellen Schulung insbesondere von Ärzten und Polizei als ersten Anlaufstellen.
20.  Projekte, die die Mittlerfunktion von Migrantinnen in die Familien und deren Umfeld stärken, müssen z. B. in den Bereichen Gesundheitsberatung, gewaltfreie Erziehung und Frauenrechte ausgeweitet werden.

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