24. November 2004
Migrationsbeauftragte
Beck: Islamismus bekämpfen – Islam einbürgern
Die
Migrationsbeauftragte der Bundesregierung Marieluise Beck hat - wie in den Medien
berichtet - ein Papier mit 20 «Handlungsvorschlägen» vorgelegt.
Zu Ihrer Information hier das komplette Papier:
Für die Integration von Muslimen - der größten zugewanderte Religionsgemeinschaft
in Deutschland - bedarf eines politischen Dreischritts:
1. Entschiedene Bekämpfung und wirksame Repression
gegen alle islamistischen Bestrebungen;
2. die streitbare Auseinandersetzung mit allen religiös oder kulturell
begründeten Vorstellungen von Ungleichheit und Unfreiheit in Teilen der
muslimischen Bevölkerung und ihrer Organisationen;
3. eine Politik der Ankerkennung, die den Islam als gleichberechtigte
Religion akzeptiert und Muslime rechtlich und politisch integriert.
Hierzu halte ich folgende Maßnahmen für sinnvoll:
1. Alle bestehenden straf-, vereins- und versammlungsrechtlichen Sanktionen
sind bei der Bekämpfung des militanten Islamismus auszuschöpfen.
2. Verfassungsschutz und Polizei müssen sich interkulturell öffnen,
um die Begehung von Straftaten und die Herausbildung rechtsfreier Räume
frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig unterbinden zu können. Hierfür
bedarf es ausreichend Personal mit den nötigen sprachlichen und kulturellen
Kompetenzen.
3. Der Vertrieb von extremistischen und fundamentalistischen Schriften und
anderen Medien im Umfeld von Moscheegemeinden muss von den Verantwortlichen ebenso
unterbunden und sanktioniert werden wie Hasspredigten.
4. Volksverhetzende und antisemitische Inhalte im Internet müssen ebenfalls
stärker überwacht und konsequenter verfolgt werden.
5. Zivilgesellschaftliche Initiativen gegen Islamismus und Antisemitismus
- wie etwa die Initiativen gegen den jährlichen Al'Quds-Tag - sollten gefördert
und unterstützt werden.
6. Bei der Aus- und Weiterbildung und Einstellung von Imamen müssen
schon jetzt verstärkt integrationspolitische Kriterien wie deutsche Sprach-
und Gesellschaftskenntnisse eine Rolle spielen. Kooperationen wie der "Stiftungslehrstuhl
für Islamische Religion" an der Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt
am Main sind begrüßenswert.
7. Die Ausbildung von Imamen und muslimischen Religionslehrern an deutschen
Universitäten ist mittelfristig auf- und auszubauen. Der neu eingerichtete
Lehrstuhl für Islamische Theologie an der Universität Münster
ist ein richtiger Schritt.
8. Der islamische Religionsunterricht in deutscher Sprache muss von Modellversuchen
zu einem regelmäßigen Angebot auf freiwilliger Basis für alle
muslimischen Schülerinnen und Schüler ausgebaut werden.
9. Die Berücksichtigung religiöser Bedürfnisse von muslimischen
Glaubensangehörigen muss sich in allen Lebensbereichen ebenso widerspiegeln
wie dies für christliche Glaubensangehörige üblich ist. Dies gilt
für die religiöse Betreuung im Krankenhaus, in den Gesundheitsdiensten,
in Gefängnissen und Seniorenheimen ebenso wie bei der Bundeswehr.
10. Die Berücksichtigung von Festen und Bräuchen der großen
Religionsgemeinschaften ist Teil einer Erziehung zur Vielfalt. Sie muss
ihren Platz im Kindergarten und in der Schule haben.
11. Eine gewählte Vertretung der verfassungskonformen Moscheegemeinden
auf Landesebene (Schura) als Ansprechpartner gegenüber den Landesbehörden
ist ein überlegenswerter Vorschlag im Hinblick auf die Frage der Repräsentanz
von Muslimen in unserer Gesellschaft.
12. Zu prüfen ist, ob die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen
(Staatskirchenrecht) reformiert werden müssen, um eine Vertretung muslimischer
Religionsgemeinschaften zu ermöglichen, die ihre Aufgabe als verlässlicher
Kooperationspartner des Staates erfüllen.
13. In Schule, politischer Erwachsenenbildung und Medien sollte ein differenzierteres
Wissen über den Islam vermittelt werden, um massiven Ressentiments und Klischeebildungen
entgegenzuwirken. Die Gründung einer Muslimischen Akademie in Deutschland
mit Unterstützung der Bundeszentrale für politische Bildung ist begrüßenswert.
14. Kommunale und Landesbehörden, Sozialdienste und Schulen brauchen
mehr Entscheidungshilfen, um kompetent - d.h. klar ausgrenzend gegenüber
islamistischen Forderungen, aber integrierend gegenüber religiösen
Anliegen - über Anträge und Vorgänge (Moscheebau, Einrichtung
von Bildungsstätten, Anträge auf Befreiung vom koedukativen Sportunterricht,
Schächten etc.) zu entscheiden.
15. Die Vernetzung und der Informationsaustausch über Integrationsprojekte
mit religiösem Schwerpunkt ist zu fördern. Das Netzwerk Migration und
Religion der Beauftragten und des Religionswissenschaftlichen Medien- und Informationsdienstes
ist ein erster Ansatz.
16. Der innerislamische Diskurs in der Diaspora muss Ungleichheitsideologien
entgegentreten und von seinen Unzulänglichkeiten und fundamentalistischen
Verzerrungen befreit werden. Angebote an Migranten für eine konstruktive
und aufgeklärte Auseinandersetzung mit ihrer Religion sind zu unterstützen
(Lehrstühle, Muslimische Akademie).
17. In der Mädchen- und Frauenarbeit muss ein besonderer Schwerpunkt
auf dem Empowerment von Migrantinnen gelegt werden.
18. Die Aufklärungsarbeit im Hinblick auf das individuelle Selbstbestimmungsrecht
gerade von Mädchen und Frauen ist verstärkt auf die muslimische Gemeinschaft
in Deutschland zu richten. Hierbei ist die Kooperation von Bildungsträgern
und Migrantenorganisationen und Moscheevereinen sinnvoll.
19. Bei Maßnahmen zur Prävention von häuslicher Gewalt
bedarf es verstärkt aufsuchender und niedrigschwelliger Hilfsangebote für
Migrantinnen und einer interkulturellen Schulung insbesondere von Ärzten
und Polizei als ersten Anlaufstellen.
20. Projekte, die die Mittlerfunktion von Migrantinnen in die Familien
und deren Umfeld stärken, müssen z. B. in den Bereichen Gesundheitsberatung,
gewaltfreie Erziehung und Frauenrechte ausgeweitet werden.
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