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Newsletter Dezember 09

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Landessynode hat das Pfarrdienstgesetz geändert. Für Pfarrer, die hauptamtlich Religionslehrer sind, wurde § 107 Abs. 2 neu gefasst. Sie sind jetzt „verpflichtet, Dienste in der Gemeinde wahrzunehmen." Diese Änderung hat für anhaltende Diskussionen unter den Betroffenen gesorgt. Die Mitgliederversammlung des Fachverbandes hat im September einer "Entschließung" reagiert.

 

Darauf haben der Landesbischof, der Personalreferent, der Referent für Erziehung und Bildung in Schule und Gemeinde und die Präsidentin der Landessynode durch den Schulreferenten OKR Prof. Dr. Chr. Schneider-Harpprecht auch im Namen von OKR G. Vicktor (Personalreferat) dem Fachverband in einem Schreiben vom 18. November geantwortet.

Tenor des Schreibens: Die Befürchtung des Fachverbandes, dass eine Dienstverpflichtung dem Ziel, die Gemeinde mit dem Religionsunterricht sowie der schulischen Arbeit stärker zu vernetzen, nicht wirklich dient, wird nachvollzogen, aber nicht geteilt. Vielmehr wird es als wirksames Instrumentarium in den Händen der Schuldekaninnen und Schuldekane angesehen, den Kolleginnen und Kollegen vor Ort konkret Wertschätzung zum Ausdruck zu bringen.

Der Fachverband hat auf seiner Klausurtagung Ende November ausführlich mit dem Vorsitzenden der Pfarrvertretung, Reinhard Sutter, über das Zustandekommen sowie die Stellungnahme der Pfarrvertretung zu §107 beraten.

Derzeit versucht der Fachverband, die juristischen Grundlagen und Voraussetzungen des Gesetzes und seiner Durchführungsbestimmung zu klären.

Trotz der Wertschätzung unseres Dienstes seitens der Kirchenleitung stellen wir fest, das Gesetz wirkt demotivierend. Bei hoch engagierte Kolleginnen und Kollegen ist ‚viel Porzellan zerschlagen’ worden.

Wir möchten Ihnen Gelegenheit geben, sich in einem Forum zum Thema mit Kolleginnen und Kollegen auszutauschen.
Die Beiträge zum Forum lesen können Sie hier
Einen eigenen Beitrag schreiben können Sie hier
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Eine Gruppe Freiburger Mitglieder des Fachverbands sieht in der Sache dringenden Handlungsbedarf und verständigte sich auf eine Initiative.
Sie laden Kolleginnen und Kollegen aus allen Teilen Badens ein zu einer
zentralen Versammlung zu § 107 Abs.2 PfDG
am 16. Januar 2010 von 10.30 Uhr bis 15.30 Uhr
am Goethe-Gymnasium Freiburg, Holzmarkt.
mehr —»

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Redaktion: Siegmar Körber
 

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